Psychotherapie
für Privatversicherte & Beihilfeberechtigte
134,06 € / 50-minütige Sitzung
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) zum 2,3-fachen Steigerungssatz.
Hinzu kommen weitere Ziffern u.a. für die Erhebung des psychopathologischen Befunds, Anträge, Diagnostik.
Die Rechnungen können bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe eingereicht werden. Bitte informieren Sie sich vor dem Erstgespräch über die Bedingungen Ihrer individuellen Kostenübernahme. Eine Überweisung durch den Kinder-, Jugend- oder Hausarzt ist nicht erforderlich.
für Selbstzahler*innen
134,06 € / 50-minütige Sitzung
Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).
Hinzu kommen weitere Ziffern u.a. für den psychopathologischen Befund, Anträge, Diagnostik.
Als Selbstzahler*in profitieren Sie von größtmöglicher Vertraulichkeit und Flexibilität, da keine Daten an Ihre Krankenversicherung übermittelt werden. Die Rechnung erhalten Sie direkt von mir.
Beratung & Coaching
130,00 € / 50-minütige Sitzung
Da es sich hierbei nicht um eine psychotherapeutische Heilbehandlung handelt, werden die Kosten in der Regel nicht von der privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe übernommen.
Weitere Informationen:
Zusätzliche bzw. abweichende Kosten können insbesondere für psychologische Diagnostik, die biografische Anamnese (Voraussetzung für eine Psychotherapie), Erhebung des psychopathologischen Befundes, Berichte, Anträge sowie weitere individuelle Leistungen gemäß GOP entstehen.
Stand der Honorare: Mai 2026.
Ausfallhonorar: Bei Terminabsagen weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird – unabhängig vom Grund – ein Ausfallhonorar in Höhe von 85Euro privat in Rechnung gestellt.